1. Allgemeines
1.1. Unsere AllgemeinenGeschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Leuchtkraft LichtwerbungGmbH (nachfolgend „Lieferant“) und dem Besteller über Lieferung, Herstellungund Montage von Anlagen, Produkten oder Waren.
1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Siegelten auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn derLieferant sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.4. Sollte ein Vertrag trotz sich widersprechender Bedingungen zustandekommen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Übrigen bleiben diese AGB maßgeblich.
2. Angebote
2.1. Unsere Angebotesind freibleibend, insbesondere in Bezug auf Preis, Lieferzeit undLiefermöglichkeiten.
2.2. Angebotsunterlagen sind Eigentum des Lieferanten und dürfen ohneZustimmung nicht anderweitig genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
2.3. Auf Wunsch gefertigte Entwurfs- oder Bildbearbeitungen werden gesondertberechnet.
2.4. Bei kleinen Auftragssummen behalten wir uns einen Mindermengenzuschlagvor.
3. Liefer- undLeistungsumfang
3.1. Unsere schriftlicheAuftragsbestätigung sowie die Werk- und Montageplanung sind maßgeblich für.Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3.2. Bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen sind Mehr- oderMinderlieferungen bis zu 10 % möglich.
3.3. Technisch notwendige Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie demBesteller zumutbar sind.
3.4. Der Besteller ist für erforderliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen)verantwortlich. Die Vertragsgültigkeit hängt nicht von einer solchenGenehmigung ab.
3.5. Nicht im Preis enthalten sind insbesondere: bauseitige Stromzuführung,Gerüste, Hebezeuge, Fremdgewerke (z. B. Maurer-, Verputz-,Abdichtungsarbeiten), Standsicherheitsnachweise und Entsorgungskosten.
4. Preise
4.1. Preise verstehensich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2. Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Montage und Inbetriebnahmewerden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
5. Zahlung
5.1. Rechnungen sindinnerhalb von 14 Tagen netto fällig.
5.2. Bei Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts werdenbei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2BGB) berechnet. Bei Verbrauchern gelten 5 % (§ 288 Abs. 1 BGB).
5.3. Teilzahlungen sind zulässig. Teillieferungen können gesondert berechnetwerden.
5.4. Der Lieferant ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
5.5. Zahlungen erfolgen spesenfrei. Erfüllung tritt erst mit endgültigerGutschrift ein.
6. Aufrechnung,Zurückbehaltung
6.1. Der Besteller kannnur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungenaufrechnen.
6.2. Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn sie auf demselbenVertragsverhältnis beruhen.
6.3. Der Besteller darfZahlungen nur in einem angemessenen Verhältnis zu berechtigten Mängeln odernicht erfüllten Leistungen zurückbehalten.
7. Lieferfristen,Teillieferungen
7.1. Lieferfristenbeginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Eingang einer Anzahlung.
7.2. Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Krieg, Streik, behördlicheMaßnahmen) verlängern die Lieferfrist angemessen.
7.3. Teillieferungen sind zulässig.
7.4. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen bestehen nur bei groberFahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. Gefahrübergang
8.1. Die Gefahr geht mitVerlassen des Werks auf den Besteller über, auch bei Teillieferungen oder wennVersand, Transport oder Montage durch den Lieferant übernommen werden.
8.2. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, geht die Gefahr mitAnzeige der Versandbereitschaft über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wirdVersicherungsschutz eingedeckt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Warebleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
9.2. Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist zulässig, jedochnur unter Eigentumsvorbehalt. Die daraus entstehenden Forderungen werdenbereits jetzt an den Lieferanten abgetreten.
9.3. Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für denLieferanten. Es entstehen Miteigentumsrechte im Wert der gelieferten Ware.
9.4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Gesamtforderung um mehr als 10 %,gibt der Lieferant auf Verlangen Sicherheiten frei.
10. Abnahme
10.1. Bei Werkleistungen(z. B. Montage) ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet.
10.2. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller die Leistung nichtinnerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über Fertigstellung rügt (fiktiveAbnahme).
10.3. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
11. Mängelhaftung(Gewährleistung)
11.1. OffensichtlicheMängel sind innerhalb von 7 Tagen, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagenschriftlich anzuzeigen.
11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder Abnahme,soweit nicht zwingend längere Fristen gelten (§ 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1Nr. 2 BGB).
11.3. Ansprüche beschränken sich zunächst auf Nacherfüllung. Schlägt diesemehrfach fehl, kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten (außerbei Bauleistungen).
11.4. Handelsübliche Farb- und Materialabweichungen sowie Verschleißteile (z.B. Leuchtmittel, Sicherungen) stellen keinen Mangel dar.
12. Haftung
Eine vertragliche odergesetzliche Haftung wegen Schadensersatz wird ausgeschlossen. Dies gilt nichtfür Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, dieauf einer fahrlässigenPflichtverletzung des Lieferanten oder einer vorsätzlichenoder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen des Lieferanten beruhen und für sonstige Schäden, die aufeiner grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder auf einervorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruhen. Bei einer vomLieferanten zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache oder desWerkes bestehenden Pflichtverletzung bleibt das Recht des anderenVertragsteils, sich vom Vertrag zu lösen, unberührt und gilt insoweit derHaftungsausschluss wegen Schadensersatz nicht Der Haftungsausschluss bzw. dieHaftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach demProdukthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oderSachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. In diesen Fällengelten allein die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
13. Rücktrittsrecht desLieferanten
Wird die Vertragserfüllung durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. höhereGewalt, behördliche Anordnungen, wirtschaftliche Unzumutbarkeit) wesentlicherschwert oder unmöglich, und für den Fall nachträglich sich herausstellenderUnmöglichkeit der Ausführung ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag ganzoder teilweisezurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen in diesen Fällen nicht.
14. Annahmeverzug
14.1. Abrufbereitgemeldete Ware, die nicht binnen 5 Werktagen abgerufen wird, kann auf Kostenund Risiko des Bestellers eingelagert oder gegen pauschale Lagerkostenberechnet werden.
14.2. Der Besteller kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstandenist.
15. Urheberrechte
15.1. Entwürfe,Zeichnungen, Planungen und Designs bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten.
15.2. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Bestellerüber.
16. Bildrechte und Referenznutzung
16.1. Der Auftraggeberräumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm gefertigten oder montiertenWerbeanlagen zu fotografieren und das dabei entstehende Bild- und Videomaterialunentgeltlich zu Dokumentations-, Referenz- und Werbezwecken, insbesondere in Print-und Onlinemedien, zu verwenden. Hiervon ausgenommen sind Aufnahmen, derenVeröffentlichung berechtigte Interessen des Auftraggebers verletzt; solcheInteressen sind dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
17. Datenschutz
16.1. PersonenbezogeneDaten werden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) verarbeitet.
16.2. Einzelheiten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://leucht-kraft.de/datenschutz/ geregelt.
18. Erfüllungsort,Gerichtsstand, Recht
17.1. Erfüllungsort istdie Versandstation des Lieferanten.
17.2. Ist der Besteller Unternehmer oder eine juristische Person desöffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Der Lieferantist berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zuverklagen.
17.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
19. SalvatorischeKlausel
Sollten einzelneBestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigenBedingungen unberührt.
Stand: 05_2026
Leuchtkraft LichtwerbungGmbH
Gewerbestrasse 13
85652 Landsham
Tel. 089 413 27 97 60
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