Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Leuchtkraft Lichtwerbung GmbH (nachfolgend „Lieferant“) und dem Besteller über Lieferung, Herstellung und Montage von Anlagen, Produkten oder Waren.
1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn der Lieferant sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.4. Sollte ein Vertrag trotz sich widersprechender Bedingungen zustande kommen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Übrigen bleiben diese AGB maßgeblich.
- Angebote
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere in Bezug auf Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeiten.
2.2. Angebotsunterlagen sind Eigentum des Lieferanten und dürfen ohne Zustimmung nicht anderweitig genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
2.3. Auf Wunsch gefertigte Entwurfs- oder Bildbearbeitungen werden gesondert berechnet.
2.4. Bei kleinen Auftragssummen behalten wir uns einen Mindermengenzuschlag vor.
- Liefer- und Leistungsumfang
3.1. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie die Werk- und Montageplanung sind maßgeblich. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3.2. Bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % möglich.
3.3. Technisch notwendige Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
3.4. Der Besteller ist für erforderliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen) verantwortlich. Die Vertragsgültigkeit hängt nicht von einer solchen Genehmigung ab.
3.5. Nicht im Preis enthalten sind insbesondere: bauseitige Stromzuführung, Gerüste, Hebezeuge, Fremdgewerke (z. B. Maurer-, Verputz-, Abdichtungsarbeiten), Standsicherheitsnachweise und Entsorgungskosten.
- Preise
4.1. Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2. Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
- Zahlung
5.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto fällig.
5.2. Bei Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet. Bei Verbrauchern gelten 5 % (§ 288 Abs. 1 BGB).
5.3. Teilzahlungen sind zulässig. Teillieferungen können gesondert berechnet werden.
5.4. Der Lieferant ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
5.5. Zahlungen erfolgen spesenfrei. Erfüllung tritt erst mit endgültiger Gutschrift ein.
- Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.2. Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 6.3. Der Besteller darf Zahlungen nur in einem angemessenen Verhältnis zu berechtigten Mängeln oder nicht erfüllten Leistungen zurückbehalten.
- Lieferfristen, Teillieferungen
7.1. Lieferfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Eingang einer Anzahlung.
7.2. Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen) verlängern die Lieferfrist angemessen.
7.3. Teillieferungen sind zulässig.
7.4. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Gefahrübergang
8.1. Die Gefahr geht mit Verlassen des Werks auf den Besteller über, auch bei Teillieferungen oder wenn Versand, Transport oder Montage durch den Lieferant übernommen werden.
8.2. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird Versicherungsschutz eingedeckt.
- Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
9.2. Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist zulässig, jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt. Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an den Lieferanten abgetreten.
9.3. Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferanten. Es entstehen Miteigentumsrechte im Wert der gelieferten Ware.
9.4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Gesamtforderung um mehr als 10 %, gibt der Lieferant auf Verlangen Sicherheiten frei.
- Abnahme
10.1. Bei Werkleistungen (z. B. Montage) ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet.
10.2. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über Fertigstellung rügt (fiktive Abnahme).
10.3. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Mängelhaftung (Gewährleistung)
11.1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder Abnahme, soweit nicht zwingend längere Fristen gelten (§ 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
11.3. Ansprüche beschränken sich zunächst auf Nacherfüllung. Schlägt diese mehrfach fehl, kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten (außer bei Bauleistungen).
11.4. Handelsübliche Farb- und Materialabweichungen sowie Verschleißteile (z. B. Leuchtmittel, Sicherungen) stellen keinen Mangel dar.
- Haftung
Eine vertragliche oder gesetzliche Haftung wegen Schadensersatz wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigenPflichtverletzung des Lieferanten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruhen. Bei einer vom Lieferanten zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werkes bestehenden Pflichtverletzung bleibt das Recht des anderen Vertragsteils, sich vom Vertrag zu lösen, unberührt und gilt insoweit der Haftungsausschluss wegen Schadensersatz nicht Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. In diesen Fällen gelten allein die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Rücktrittsrecht des Lieferanten
Wird die Vertragserfüllung durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, wirtschaftliche Unzumutbarkeit) wesentlich erschwert oder unmöglich, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen in diesen Fällen nicht.
- Annahmeverzug
14.1. Abrufbereit gemeldete Ware, die nicht binnen 5 Werktagen abgerufen wird, kann auf Kosten und Risiko des Bestellers eingelagert oder gegen pauschale Lagerkosten berechnet werden.
14.2. Der Besteller kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Urheberrechte
15.1. Entwürfe, Zeichnungen, Planungen und Designs bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten.
15.2. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Besteller über.
- Datenschutz
16.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
16.2. Einzelheiten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://leucht-kraft.de/datenschutz/ geregelt.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
17.1. Erfüllungsort ist die Versandstation des Lieferanten.
17.2. Ist der Besteller Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Der Lieferant ist berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Stand: 09_2025