Werbeanlagen sind nach wie vor ein äußerst wirksamer und unverzichtbarer Bestandteil des modernen Marketings. Die Steigerung regionaler Sichtbarkeit, das verbessern der Markenpräsenz und das erzeugen von Kundeninteresse sind nur drei der vielfältigen Aufgaben einer Leuchtreklame.
Jedoch stellt sich für Unternehmen oft die Frage, unter welchen Umständen für diese Anlagen eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. In diesem Artikel betrachten wir die verschiedenen Faktoren, die bestimmen ob, und wann eine Werbeanlage genehmigungspflichtig ist.
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Grundlegende Kriterien der Genehmigungspflicht:
Größe und Umfang: In vielen deutschen Städten und Gemeinden hängt die Genehmigungspflicht von der Größe der Werbeanlage ab. Meist sind Werbeanlagen bis zu 1qm Ansichtsfläche von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
Standort: Der Standort spielt eine entscheidende Rolle. Anlagen in Wohngebieten, historischen Zentren oder in der Nähe von Denkmälern sind oft strengeren Regeln unterworfen als in Misch-, Gewerbe oder Industriegebieten. Generell unterliegen alle Werbeanlagen einer Genehmigungspflicht, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus einsehbar sind, und mehr als 1qm Fläche aufweisen.
Der Standort einer Werbeanlage darf zudem das Landschafts- bzw. Stadtbild nicht stören, und ist so zu wählen das eine Anhäufung vieler Anlagen vermieden wird.
Sicherheit: Der Straßenverkehr darf durch Werbeanlagen weder beeinträchtigt, noch die Sicht auf Ampeln und Verkehrszeichen versperrt werden. Leuchtreklame darf Verkehrsteilnehmer nicht ablenken oder blenden.
Bauart: Lichtwerbeanlagen mit Farbwechsel, Bewegtbilddarstellung, beweglichen oder rotierenden Teilen sind in vielen Fällen nicht zulässig.
Rechtsform: Einer Genehmigungspflicht unterliegen in der Regel Anlagen der Wirtschaftswerbung. Stiftungen zum Beispiel können vielerorts Außenwerbeanlagen genehmigungsfrei anbringen.
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Die Rolle regionaler Vorschriften:
Der überwiegende teil der oben genannten Punkte findet in ganz Deutschlang Anwendung. Im Detail können die Regelungen aber von Kommune zu Kommune variieren. Daher ist es wichtig , sich mit der am gewünschten Ort der Werbemaßnahme gültigen Bauordnung und Satzung vertraut zu machen.
Viele Gemeinden bieten heute Satzungstexte der lokalen Bauordnung, Bebauungspläne sowie Antragsformulare online zum Download an, was die Recherche sehr erleichtert.
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Prozess der Genehmigungseinholung:
Vorab Möglichkeiten klären: Bevor Sie mit der Planung einer Werbeanlage beginnen, sollten Sie vorab bei der zuständigen Behörde erfragen welche werblichen Möglichkeiten an Ihrem Standort bestehen.
Antragsstellung: Falls eine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Dieser besteht in der Regel aus dem Bauantragsformular, einem beglaubigten Lageplan 1:1000, einer Zeichnung der Werbeanlage mit Schnitten und Beschreibung sowie einer vorab Visualisierung aus der hervorgeht wie die Werbeanlage am Gebäude wirkt. Bei beleuchteten Werbeanlagen ist auch die Nachtversion mit entsprechender Lichtwirkung darzustellen.
In größeren Städten, wie z.B. in München gibt es bereits eigene Formulare für die Genehmigung von Werbeanlagen.
https://stadt.muenchen.de/infos/werbeanlagen.html
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit kann stark variieren, daher ist es ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
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Fazit:
Die Genehmigungspflicht für Werbeanlagen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Größe, Bauart, Standort und lokale Vorschriften definieren hierbei den Handlungsspielraum. Eine sorgfältige Planung sowie die frühzeitige Klärung mit den Behörden kann helfen, Verzögerungen und Bauanträge mit geringer Erfolgsaussicht zu vermeiden.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Lichtwerbeprojekt, den Möglichkeiten an Ihrem Standort, und wickeln die Baugenehmigung für Sie ab.
Mehr hierzu: https://leucht-kraft.de/service-fuer-lichtwerbung/